Die neuen Wahltarife der BKK Gesundheit
Als eingeschriebener Student sind Sie entweder über Ihre Eltern /Ihren Ehegatten kostenfrei familienversichert oder Sie müssen sich selbst krankenversichern. Da sind Sie bei der BKK Gesundheit genau richtig!
Kostenfreie Familienversicherung
Ihr Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung besteht bei Erfüllung der Voraussetzungen für Sie bis zum 25. Lebensjahr fort. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, können Sie folgendem Link entnehmen:
Familienversicherung
Krankenversicherung für Studenten
Wenn Ihre Eltern (bzw. ein Elternteil) privat versichert sind oder Sie die Altersgrenze von 25 Jahren überschreiten, müssen Sie selbst aktiv werden und eine eigene Krankenversicherung wählen. Die BKK Gesundheit bietet Studierenden einen rundum günstigen Beitrag.
Sind Sie eingeschriebener Student und auf der Suche nach einer zuverlässigen Krankenkasse? Dann Sind Sie bei uns genau richtig!
Die studentische Pflichtversicherung ist zeitlich begrenzt und endet mit Abschluss des 14. Fachsemesters oder mit der Vollendung des 30. Lebensjahres. Danach müssen Sie sich als Student freiwillig versichern.
Wenn Sie für den günstigen Beitrag der BKK Gesundheit das umfangreiche Leistungspaket in Anspruch nehmen möchten, drucken Sie einfach unsere Beitrittserklärung aus. Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit Ihrer Studienbescheinigung dann an uns zurück – den Rest erledigen wir für Sie!
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre
Broschüre "Sozialversicherung für Studenten" (128 KB, PDF-Download)
Mitglied werden bei der BKK Gesundheit
Bitte drucken Sie die Beitrittserklärung aus und senden sie dann ausgefüllt und unterschrieben, zusammen mit einer Studienbescheinigung per Post oder Fax an die im Antrag angegebene Stelle.
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