Die neuen Wahltarife der BKK Gesundheit
Anders als die privaten Krankenversicherungen bieten wir den Angehörigen unserer Versicherten eine besonders attraktive Möglichkeit – die kostenfreie Familienversicherung: Dies gilt nicht nur für die leiblichen Kinder – sondern z. B. auch für Kinder von familienversicherten Kindern, für Stief- und Enkelkinder, wenn sie vom Mitglied überwiegend unterhalten werden und für Pflegekinder - sowie den Ehegatten und den eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner, wenn Sie nicht selbst versichert sind und sich gewöhnlich im Inland aufhalten.
Mitversichert sind Kinder
Ohne Altersbegrenzung sind Kinder versichert, wenn sie wegen einer Behinderung außerstande sind, für ihren Unterhalt selbst zu sorgen. Die Behinderung muss aber bereits während der Zeit eines Anspruchs auf Familienversicherung eingetreten sein.
Ausschlusstatbestände
Von der Familienversicherung ausgenommen sind Angehörige, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind oder deren eigenes regelmäßiges Gesamteinkommen 365 € monatlich übersteigt. Wird eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, gilt eine Entgeltgrenze von 400 € monatlich.
Die Familienversicherung von Kindern ist nicht möglich, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitgliedes nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig über der für die Krankenversicherungspflicht maßgebenden Jahresarbeitsentgeltgrenze* und über dem Gesamteinkommen des Mitglieds liegt.
*Die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2010 beträgt 4162,50 € monatlich. Für Arbeitnehmer (hier: der privat versicherte Ehegatte), die am 31. Dezember 2002 bereits privat versichert waren, gilt die niedrigere Jahresarbeitsentgeltgrenze (2010: 3750,00 €).
Sollte eine Familienversicherung nicht möglich sein, ist für Ihre Familienangehörigen unter Umständen eine freiwillige Versicherung möglich.
Mehrfach-Ansprüche
Wo mehrere Ansprüche auf Familienversicherung bestehen (z. B. für Kinder, wenn die Eltern Mitglied bei verschiedenen Krankenkassen sind), gilt ein Wahlrecht. Unser Tipp: Alle Angehörigen sollten sich für die BKK Gesundheit entscheiden. Auf diese Weise profitieren alle von den Vorteilen unseres Angebots und erhalten umfassenden Service aus einer Hand.
Broschüre "Familienversicherung" (1,5 MB, PDF-Download)
Mitwirkungspflicht
Wir sind als gesetzliche Krankenkasse verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die kostenfreie Familienversicherung weiterhin gegeben sind. Einzelheiten zu Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht entnehmen Sie bitte dem hier hinterlegten PDF.
Infos zur Mitwirkungspflicht (68 KB, PDF-Download)
* 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis 42 Cent/Minute. Kunden mit Flatrate-Anschluss erreichen die BKK Gesundheit kostenfrei unter 069.7 10 42 27 22