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Familienversicherung

Familienversicherung

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Anders als die privaten Krankenversicherungen bieten wir den Angehörigen unserer Versicherten eine besonders attraktive Möglichkeit – die kostenfreie Familienversicherung: Dies gilt nicht nur für die leiblichen Kinder – sondern z. B. auch für Kinder von familienversicherten Kindern, für Stief- und Enkelkinder, wenn sie vom Mitglied überwiegend unterhalten werden und für Pflegekinder - sowie den Ehegatten  und den eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner, wenn Sie nicht selbst versichert sind und sich gewöhnlich im Inland aufhalten.

Mitversichert sind Kinder

  • bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird
  • bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bei Schul- oder Berufsausbildung. Der Anspruch kann sich um den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst verlängern.

Ohne Altersbegrenzung sind Kinder versichert, wenn sie wegen einer Behinderung außerstande sind, für ihren Unterhalt selbst zu sorgen. Die Behinderung muss aber bereits während der Zeit eines Anspruchs auf Familienversicherung eingetreten sein.

Ausschlusstatbestände

Von der Familienversicherung ausgenommen sind Angehörige, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind oder deren eigenes regelmäßiges Gesamteinkommen 365 € monatlich übersteigt. Wird eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, gilt eine Entgeltgrenze von 400 € monatlich.

Die Familienversicherung von Kindern ist nicht möglich, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitgliedes nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig über der für die Krankenversicherungspflicht maßgebenden Jahresarbeitsentgeltgrenze* und über dem Gesamteinkommen des Mitglieds liegt.

*Die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2010 beträgt 4162,50 € monatlich. Für Arbeitnehmer (hier: der privat versicherte Ehegatte), die am 31. Dezember 2002 bereits privat versichert waren, gilt die niedrigere Jahresarbeitsentgeltgrenze (2010: 3750,00 €).

Sollte eine Familienversicherung nicht möglich sein, ist für Ihre Familienangehörigen unter Umständen eine freiwillige Versicherung möglich.

Mehrfach-Ansprüche

Wo mehrere Ansprüche auf Familienversicherung bestehen (z. B. für Kinder, wenn die Eltern Mitglied bei verschiedenen Krankenkassen sind), gilt ein Wahlrecht. Unser Tipp: Alle Angehörigen sollten sich für die BKK Gesundheit entscheiden. Auf diese Weise profitieren alle von den Vorteilen unseres Angebots und erhalten umfassenden Service aus einer Hand.

Broschüre "Familienversicherung" (1,5 MB, PDF-Download)

Mitwirkungspflicht

Wir sind als gesetzliche Krankenkasse verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die kostenfreie Familienversicherung weiterhin gegeben sind. Einzelheiten zu Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht entnehmen Sie bitte dem hier hinterlegten PDF.

Infos zur Mitwirkungspflicht (68 KB, PDF-Download)

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