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Die Bundesregierung hat einen einheitlichen Krankenkassenbeitragsatz von 14,9% für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt. Die Einnahmen landen nicht bei den Krankenkassen direkt, sondern fließen in den sogenannten Gesundheitsfonds. Ein Geldtopf, aus dem alle Kassen finanzielle Zuweisungen erhalten.

Dieser Fonds war ist Anfang an unterfinanziert. Hinzu kommt, dass die pauschalen Zuweisungen an die Krankenkassen die stetig steigenden Kosten im Gesundheitssystem nicht berücksichtigen. Die BKK Gesundheit möchte Ihren Kunden weiterhin eine optimale Versorgung mit modernen und fortschrittlichen Behandlungsmethoden bieten und ist daher gezwungen das Einnahmendefizit auszugleichen. Hierbei ist sie bei der Kommunikation offen und ehrlich:

Die BKK Gesundheit erhebt seit 1. Februar 2010 einen Zusatzbeitrag von 8 Euro pro Mitglied

Infobroschüre Zusatzbeitrag (1,7 MB, PDF-Download)
Infoblatt Zusatzbeitrag und beitragsfreie Zeiten (440 KB, PDF Download)


BKK Gesundheit ist nicht allein

Neben der BKK Gesundheit erheben unter anderem auch die Deutsche BKK, die DAK sowie die KKH einen Zusatzbeitrag.
Experten sind sich einig, dass bis Ende des Jahres sogar fast alle gesetzlichen Krankenkassen folgen werden. So zum Beispiel auch Gesundheitswissenschaftler Professor Günter Neubauer vom Münchener Institut für Gesundheitsökonomik: „Zusatzbeiträge sind eine gesetzlich verankerte und politisch gewollte Säule zur Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland. 2010 wird es eine Unterfinanzierung des Gesundheitsfonds von vier Milliarden Euro geben. Die durch den Gesetzgeber angelegte Finanzarchitektur des Fonds hat zur Konsequenz, dass die meisten Krankenkassen im Laufe des Jahres 2010 Zusatzbeiträge nicht vermeiden können."

Pressestimmen (60 KB, PDF-Download)


Zusatzbeitrag

Der Zusatzbeitrag wird jeweils zum Ende eines Quartals fällig und kann bequem per Einzugsermächtigung oder mit einem Überweisungsformular bezahlt werden.

Die Vorteile einer Einzugsermächtigung liegen auf der Hand: Sie müssen keine Überweisung auszufüllen, Sie ersparen sich den Weg zur Bank und Sie brauchen sich um die pünktliche Zahlung keine Gedanken machen. Zudem werden die Beträge erst zum Fälligkeitstermin abgebucht. Die Abbuchung erfolgt jährlich oder auf Wunsch auch zwei oder vier Mal im Jahr.

Einzugsermächtigung (900 KB, PDF-Download)


Die BKK Gesundheit garantiert Top-Leistungsangebote

Mit der Erhebung des Beitrages garantiert die BKK Gesundheit ihren Kunden weiterhin ein überdurchschnittliches Leistungsangebot. Leistungseinschränkungen oder –kürzungen wird es bei der Krankenkasse nicht geben.  
 

Note 1 im Bereich der Gesundheitsförderung

Vor allem bei den Extra-Leistungen zum Beispiel im Bereich der Gesundheitsförderung, der alternativen Heilmethoden oder der integrierten Versorgung setzt die Krankenkasse Maßstäbe und bietet ihren Kunden erstklassige Leistungen. Dies belegt nicht zuletzt ein Test des Wirtschaftsmagazins EURO unter den 20 größten Betriebskrankenkassen Deutschlands. Darin erhielt die BKK Gesundheit für ihre Gesundheitsangebote, wie beispielsweise Bewegung, Betriebliche Gesundheitsförderung, Stressbewältigung und Suchtberatung das Gütesiegel „Note 1“ verliehen. Zuvor hatte die größte Betriebskrankenkasse Deutschlands bereits in den Bereichen „Alternative Heilmethoden“ und „integrierte Versorgung“ Top-Platzierungen erzielt und wurde mit den Gütesiegeln „Note 2“ ausgezeichnet.
 

Effiziente Verwaltungsstrukturen bei der BKK Gesundheit

Und auch bei den Verwaltungskosten gehört die BKK Gesundheit zu den bestaufgestellten  Krankenkassen Deutschlands. Die Wirtschaftszeitung Handelsblatt verglich in einem Test den Verwaltungsaufwand bei den größten Krankenkassen in Deutschland. Mit dem Ergebnis: Der BKK Gesundheit hat eine „effiziente Verwaltung“. 
 

BKK Gesundheit gewährt Rabatt von bis zu 4 Prozent bei Zahlung per Einzugsermächtigung

Für die jährliche Zahlweise per Einzugsermächtigung belohnt die BKK Gesundheit ihre Kunden mit einem Rabatt in Höhe von 4 Prozent, für die halbjährliche Zahlweise per Einzugsermächtigung mit einem Rabatt von 2 Prozent. Diese Rabatte verrechnen wir automatisch mit Ihrem Beitrag.

Natürlich kann die Ermächtigung jederzeit rückgängig gemacht werden. Mit ihrem Rabattangebot möchte die BKK Gesundheit ihren Versicherten einen zusätzlichen Anreiz bieten eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Denn: Mit den Einzugsermächtigungen wird der Verwaltungsaufwand innerhalb der Kasse entscheidend reduziert. Die damit einhergehenden Einsparungen kommen der gesamten Versichertengemeinschaft zugute.

 

Beiträge steuerlich absetzbar

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die von den Kassen erhobene Zusatzbeiträge sind steuerlich absetzbar. Durch das so genannte Bürgerentlastungsgesetz können also auch die Kunden der BKK Gesundheit ihre Beiträge steuerlich geltend machen. Erstmalig ist dies bei dem Lohnsteuerjahresausgleich für das Jahr 2010 möglich. Weitere Informationen zum Bürgerentlastungsgesetz gibt es auf der Website des Bundesfinanzministeriums.


Beachten Sie hierzu auch unsere Presseinformation aus Februar 2010 zum Zusatzbeitrag

 

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