Die neuen Wahltarife der BKK Gesundheit
Die Bundesregierung hat einen einheitlichen Krankenkassenbeitragsatz von 14,9% für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt. Die Einnahmen landen nicht bei den Krankenkassen direkt, sondern fließen in den sogenannten Gesundheitsfonds. Ein Geldtopf, aus dem alle Kassen finanzielle Zuweisungen erhalten.
Dieser Fonds war von Anfang an unterfinanziert. Hinzu kommt, dass die pauschalen Zuweisungen an die Krankenkassen die stetig steigenden Kosten im Gesundheitssystem nicht berücksichtigen. Die BKK Gesundheit möchte Ihren Kunden weiterhin eine optimale Versorgung mit modernen und fortschrittlichen Behandlungsmethoden bieten und ist daher gezwungen das Einnahmendefizit auszugleichen. Hierbei ist sie bei der Kommunikation offen und ehrlich:
Die BKK Gesundheit erhebt ab sofort einen Zusatzbeitrag von 8 Euro pro Mitglied
Infobroschüre Zusatzbeitrag (1,7 MB, PDF-Download)
BKK Gesundheit ist nicht allein
Neben der BKK Gesundheit haben auch unter anderem die Deutsche BKK, die DAK sowie die KKH bekannt gegeben, Zusatzbeiträge erheben zu müssen.
Experten sind sich einig, dass bis Ende des Jahres sogar fast alle gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben. So zum Beispiel auch Gesundheitswissenschaftler Professor Günter Neubauer vom Münchener Institut für Gesundheitsökonomik: „Zusatzbeiträge sind eine gesetzlich verankerte und politisch gewollte Säule zur Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland. 2010 wird es eine Unterfinanzierung des Gesundheitsfonds von vier Milliarden Euro geben. Die durch den Gesetzgeber angelegte Finanzarchitektur des Fonds hat zur Konsequenz, dass die meisten Krankenkassen im Laufe des Jahres 2010 Zusatzbeiträge nicht vermeiden können."
Pressestimmen (60 KB, PDF-Download)
Zusatzbeitrag
Die BKK Gesundheit erhebt ab sofort einen monatlichen Zusatzbeitrag von 8 Euro pro Mitglied. Die Beiträge werden jeweils zum Ende eines Quartals fällig und können bequem per Einzugsermächtigung oder mit einem Überweisungsformular bezahlt werden.
Die Vorteile einer Einzugsermächtigung liegen auf der Hand: Sie müssen keine Überweisung auszufüllen, Sie ersparen sich den Weg zur Bank und Sie brauchen sich um die pünktliche Zahlung keine Gedanken machen. Zudem werden die Beträge erst zum Fälligkeitstermin abgebucht. Die Abbuchung erfolgt jährlich oder auf Wunsch auch zwei oder vier Mal im Jahr.
BKK Gesundheit gewährt Rabatt von bis zu 4 Prozent bei Zahlung per Einzugsermächtigung
Für die jährliche Zahlweise per Einzugsermächtigung belohnt die BKK Gesundheit ihre Kunden mit einem Rabatt in Höhe von 4 Prozent, für die halbjährliche Zahlweise per Einzugsermächtigung mit einem Rabatt von 2 Prozent. Diese Rabatte verrechnen wir automatisch mit Ihrem Beitrag.
Natürlich kann die Ermächtigung jederzeit rückgängig gemacht werden. Mit ihrem Rabattangebot möchte die BKK Gesundheit ihren Versicherten einen zusätzlichen Anreiz bieten eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Denn: Mit den Einzugsermächtigungen wird der Verwaltungsaufwand innerhalb der Kasse entscheidend reduziert. Die damit einhergehenden Einsparungen kommen der gesamten Versichertengemeinschaft zugute.
Beiträge steuerlich absetzbar
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die von den Kassen erhobene Zusatzbeiträge sind steuerlich absetzbar. Durch das so genannte Bürgerentlastungsgesetz können also auch die Kunden der BKK Gesundheit ihre Beiträge steuerlich geltend machen. Erstmalig ist dies bei dem Lohnsteuerjahresausgleich für das Jahr 2010 möglich. Weitere Informationen zum Bürgerentlastungsgesetz gibt es auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
Beachten Sie hierzu auch unsere aktuelle Presseinformation zum Zusatzbeitrag
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