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Hilfsmittel wie Rollstühle und Hörgeräte

Hilfsmittel wie Rollstühle und Hörgeräte

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Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Hilfsmittel sind z. B. Hörhilfen, Körperersatzstücke, Rollstühle, orthopädische Einlagen. Die BKK Gesundheit übernimmt die Kosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel in Höhe der Vertragspreise oder der Festbeträge. Kosten, die über die Vertragspreise oder Festbeträge hinausgehen, können wir leider nicht übernehmen.


Zuzahlungen zu Hilfsmitteln:

Die Zuzahlung beträgt 10 % der vereinbarten Vertragssätze bzw. der Festbeträge, jedoch mindestens  5 € und maximal 10 € pro Hilfsmittel, allerdings nie mehr als die  tatsächlichen Kosten des Hilfsmittels.

Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (z. B. Windeln bei Inkontinenz) beträgt die Zuzahlung max.10 € pro Monat, dies gilt unabhängig davon, ob sie aufgrund einer oder mehrerer Indikationen benötigt werden.

Für Sehhilfen übernimmt die BKK Gesundheit die Kosten in Höhe der Vertragspreise nur bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sowie bei Erwachsenen mit schwerer Sehschwäche oder Blindheit. Dagegen übernehmen wir die Kosten für therapeutische Sehhilfen in Höhe der Vertragspreise, wenn die Sehhilfen der Behandlung von Augenverletzungen oder Augenerkrankungen dienen.

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