Die neuen Wahltarife der BKK Gesundheit
Bei Kindern mit Kiefer- oder Zahnfehlstellungen, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigen kann die BKK die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung übernehmen. Für über 18-jährige Versicherte werden die Kosten übernommen, wenn schwere Kieferanomalien vorliegen, die kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordern. Das Gebiss wird funktionstüchtiger und Zahn- und Zahnfleischerkrankungen wird vorgebeugt.
Als Eigenbeteiligung sind während der Behandlung 20% der vertragsärztlichen Behandlungskosten direkt an den Kieferorthopäden zu zahlen; für jedes weitere Kind 10%.
Der Erfolg einer kieferorthopädischen Behandlung ist abhängig von der gewissenhaften Mitarbeit des Patienten. Die Eltern sollten daher ihre Kinder unterstützen und motivieren, die Anordnungen des Kieferorthopäden zu beachten.
Der erfolgreiche Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung lohnt sich in zweifacher Hinsicht: Schöne und gesunde Zähne sowie die Erstattung des Eigenanteils nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung im Sinne des zahnärztlichen Behandlungsplans.
Die Erstattung des Eigenanteils erfolgt immer durch die Krankenkasse, die bei Abschluss der Behandlung zuständig ist. Dazu benötigen Sie eine formlose Bestätigung des Kieferorthopäden und die gezahlten Eigenanteilsrechnungen. Haben Sie während der Behandlung zu unserer BKK gewechselt, erstatten wir Ihnen die Eigenanteile für die gesamte Behandlungsdauer.
* 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis 42 Cent/Minute. Kunden mit Flatrate-Anschluss erreichen die BKK Gesundheit kostenfrei unter 069.7 10 42 27 22