Die neuen Wahltarife der BKK Gesundheit
Die BKK Gesundheit bietet ihren Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz. Zu einigen Leistungen sieht der Gesetzgeber jedoch die Zahlung von Eigenanteilen vor. Dazu gehören u. a. Zuzahlungen zu Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Praxisgebühr sowie eine Eigenbeteiligung bei stationären Krankenhausaufenthalten.
Belastungsgrenze
Zuzahlungen sind von Ihnen allerdings nicht in unbegrenzter Höhe zu leisten, sondern maximal bis zu Ihrer persönlichen Belastungsgrenze. Diese wird anhand der jeweiligen Einkünfte ermittelt und beträgt für Sie 2 % Ihres jährlichen Bruttoeinkommens. Für Versicherte, die aufgrund einer schweren chronischen Erkrankung in ärztlicher Dauerbehandlung sind, reduziert sich die persönliche Belastungsgrenze auf 1 % des Bruttoeinkommens. Familien werden durch gesetzlich festgelegte Freibeträge zusätzlich entlastet.
So funktioniert die Erstattung
Übersteigen Ihre gesetzlichen Zuzahlungen Ihre persönliche Belastungsgrenze, erstattet die BKK Gesundheit Ihnen auf Antrag den entsprechenden Differenzbetrag: Füllen Sie dazu einfach einen Antrag auf teilweise Befreiung von Zuzahlungen aus (erhältlich bei der BKK Gesundheit) und fügen Sie alle Einkommensnachweise bei (z. B. Rentenbescheide, Bescheide über Betriebsrenten, bescheinigtes Jahresarbeitsentgelt). Diese Unterlagen reichen Sie anschließend zusammen mit allen Quittungen über angefallene Zuzahlungen und Eigenanteile bei uns ein.
Jetzt können wir Ihre Belastungsgrenze ermitteln und den Betrag errechnen, mit dem Sie bisher belastet wurden. Diesen vergleichen wir mit Ihrer persönlichen Belastungsgrenze und erstatten Ihnen dann den Differenzbetrag, sofern Sie bereits zu viel gezahlt haben. Anhand des folgenden Beispiels können Sie selbst schon mal durchrechnen, ob es sich für Sie lohnt, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Rechenbeispiel 1
Befreiung durch Vorauszahlung
Ist zu erwarten, dass Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze im Jahr 2009 bereits nach kurzer Zeit erreichen werden, können Sie sich durch eine entsprechende Vorauszahlung bereits ab dem 01.01.2009 für das komplette Kalenderjahr von der Zahlung der gesetzlichen Zuzahlungen befreien lassen.
Das aufwändige Sammeln von Quittungen sowie ein anschließender Antrag auf teilweise Erstattung der zu viel geleisteten Eigenanteile entfällt dann für Sie komplett! Stattdessen erhalten Sie einen Ausweis zur Vorlage beim Arzt, in der Apotheke usw. und müssen im kommenden Kalenderjahr keine gesetzlichen Zuzahlungen mehr leisten.
Auch hier wieder ein Rechenbeispiel für Sie:
Rechenbeispiel 2
Nutzen auch Sie – wie bereits viele andere Kunden der BKK Gesundheit – diesen Service und fordern Sie die entsprechenden Unterlagen an.
* 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis 42 Cent/Minute. Kunden mit Flatrate-Anschluss erreichen die BKK Gesundheit kostenfrei unter 069.7 10 42 27 22